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Denkmalschutz: Bigliel fordert mehr Mitsprache für Hauseigentümer

Posted on 11. Januar 202017. Juli 2024

Stellen Sie sich vor Sie sind Besitzer einer Immobilie und werden vom Kanton nicht informiert, dass Ihr Eigentum unter Denkmalschutz gestellt wird. In Graubünden ist dies wegen eines Gesetzeslücke theoretisch möglich. Ein Vorstoss im Bündner Parlament soll dies nun ändern.

Fast 5‘000 Gebäude sind in Graubünden geschützt. Die Entscheidung, was erhalten werden soll und was nicht, ist nicht immer einfach. Das Natur- und Heimatschutzgesetz regelt deshalb klar, was für Kriterien für eine Unterschutzstellung gegeben sein müssen. Das ist sinnvoll und richtig. Um historische Gebäude für künftige Generationen erhalten zu können braucht es einen unbürokratischen und effizienten Denkmalschutz. Dieses Ziel kann allerdings nur mit der direkten Einbindung der Hauseigentümer erreicht werden. Aktuell werden die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer jedoch erst sehr spät in den sogenannten Inventarisierungsprozess miteinbezogen. Häufig erfahren diese erst bei einem Verkauf der Liegenschaft oder bei baulichen Massnahmen, dass ihr Gebäude im Inventar figuriert. Meistens sinkt dadurch das Käuferinteresse und bauliche Verzögerungen sind naturgemäss die Folge. Wichtig in diesem Zusammenhang: Eine Einsprache gegen das Inventar ist aktuell nicht möglich.

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sollen besser informiert werden

Der Kanton stellte sich bis vor kurzem auf den Standpunkt, dass Hauseigentümer bei einer möglichen Unterschutzstellung nur «soweit als möglich» informiert werden. Weil die Hauseigentümer nicht direkt durch den Kanton informiert und eingebunden werden, können sie ihre Rechte nicht rechtzeitig geltend machen. Aus diesem Grund habe im Grossen Rat einen Vorstoss eingereicht, der den Eigentümern mehr Mitsprache beim Denkmalschutz geben soll. Der Vorstoss verlangt, dass die Regierung die Inventarisierung so geregelt wird, dass die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer aber auch die mit der Ortsplanung betreuten Gemeindebehörden von Beginn an in den Inventarisierungsprozess einbezogen werden. Weiter soll den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer eine Einsprachemöglichkeit gegen die Inventarisierung zu gewähren werden, damit ein Objekt bei bestätigten Schutzstatus vollständig bereinigt in die Ortsplanung Eingang finden kann. Dass Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer besser informiert werden sollen, sieht auch das Bündner Parlament so. Es hat meinen Vorstoss in der Juni-Session mit 82 zu 30 Stimmen angenommen. Nun liegt der Ball bei der Regierung, die die Hauseigentümer bei der Denkmalpflege künftig enger einbinden muss.

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