In den Läden des Landquarter Designer Outlets darf ohne Bewilligung am Sonntag nicht mehr gearbeitet werden. Die FDP Fünf Dörfer kritisiert den kürzlich gefassten Entscheid des Bundesgerichts. Mit dem Wegfall würde die Existenz des Outlets und diejenige von 400 Mitarbeitenden unnötig gefährdet werden, so die Kreispartei. Erfreut sei man hingegen vom Bündner Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga), welche den betroffenen Unternehmen eine Übergangsfrist von einem halben Jahr einräumt.
Das Designer Outlet Landquart darf ab August 2014 sonntags nicht mehr öffnen. Die Gemeinde sei kein Tourismusort, sagt das Bundesgericht und revidiert damit einen früheren, anderslautenden Entscheid, des Bündner Verfassungsgerichts. Dieses hatte im Oktober 2012 die Sonntagsverkäufe der Zwischensaison in den Monaten Mai und November gutgeheissen. Die Bündner Instanzen bezogen sich damit auf die Verordnung zum Arbeitsgesetz, die Sonntagsarbeit in Tourismusgebieten ohne Bewilligung zulässt.
Dass das Bundesgericht den Bündner Entscheid aufhebt, sorgt bei der örtlichen FDP-Kreispartei für Verärgerung. «Die zusätzlichen bürokratischen Hürden setzen unnötig Arbeitsplätze aufs Spiel», so Norbert Mittner. Mittner, der am 18. Mai für die FDP in den Grossrat einziehen will gibt zu bedenken, dass dem Outlet mit dem neuen Regime rund 30 Prozent des Umsatzes wegfallen dürften. Auch Thomas Bigliel befürchtet negative Konsequenzen. «Die Arbeit während den Wochenenden wird gerade von jungen Eltern und Studenten genutzt, welche unter der Woche nicht arbeiten können. Die Möglichkeit zur Sonntagsarbeit ist neben familienfreundlichen Strukturen ein wichtiger Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie», so Bigliel, der ebenfalls für einen Sitz im Bündner Kantonsparlament kandidiert.
Auch nationale FDP will bürokratische Hürden abbauen
Ob die Sonntagsverkäufe in Landquart mit dem Bundesgerichtsurteil definitiv Geschichte sind, bleibt noch offen. Das eidgenössische Parlament hat einen Vorstoss des Tessiner FDP-Ständerats Fabio Abate überwiesen, wonach der Bundesrat den Begriff des Tourismusgebiets in der entsprechenden Verordnung grosszügiger fassen soll.